Leistungsbeschreibung UDVÖ:

 

Zweck und Ziele

Der UDVÖ

  • repräsentiert die Interessen seiner Mitgliedsvereine bei Gesetzgebern, Verwaltungsorganen und internationalen Organisationen mit vergleichbarer Zielsetzung (beispielsweise Tanz- und Tanzsportverbände anderer Länder oder NGOs mit Tanzschwerpunkt)
  • ist Teil der Infrastruktur um im Bereich des Tanzes, im kulturellen und sportlichen Kontext, als gleichwertiger Partner mit vergleichbaren Verbänden auftreten zu können
  • ist der offizielle Ansprechpartner für den ÖTSV, in allen Belangen des urbanen Tanzes
  • bekennt sich zu einem sauberen und fairen Sport, der frei ist von illegalen Substanzen und Methoden zur Leistungssteigerung
  • unterstützt bestmöglich seine Mitgliedsvereine und deren Mitglieder bei der Erreichung ihrer Ziele, sofern diese nicht den gemeinsamen Werten widersprechen
  • fördert den Austausch und die Kommunikation unter den Mitgliedsvereinen
  • fördert die Weiterbildung der Mitglieder
  • fördert die positive Wahrnehmung des urbanen Tanzes und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit
  • bemüht sich um die Bereitstellung ausreichender öffentlicher Ressourcen zur Erfüllung der gestellten Aufgaben und Ziele.
  • bringt durch eigene wirtschaftliche Aktivitäten und Sponsoring Mittel auf, um die Unabhängigkeit gegenüber Subventionen zu stärken

 

Haltungen und Werte

Der UDVÖ

  • ist parteipolitisch unabhängig
  • steht für Gleichberechtigung und setzt sich gegen Diskriminierung ein
  • steht für Transparenz und gemeinsam Entscheidungsfindung
  • setzt sich für eine positive Entwicklung im urbanen Tanzsport unter Einbeziehung der Hip Hop Kultur ein
  • bietet seine Leistungen und Unterstützungen allen Mitgliedern an, unabhängig ihrer Herkunft und weltanschaulichen und religiösen Haltungen
  • ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet
  • bekennt sich zum wirtschaftlichen Umgang mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
  • versteht sich als Gemeinschaft, in der ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter gemeinsame Ziele verfolgen und umsetzen
  • strebt die Erreichung seiner Ziele durch Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Verbänden (Sport und Kultur) an
  • toleriert keine Form von sexueller Belästigung und leitet auftretende Beschwerden ohne interne Diskussion an die zuständigen Behörden weiter

 

Leistungen

Der UDVÖ fördert seine Mitglieder und die damit verbundene Kultur durch:

  • die logistische Unterstützung im Rahmen der Vereinsstatuten für die Abwicklung von nationalen und internationalen Meisterschaften
  • die Beratung von Mitgliedern
  • Aus- und Weiterbildungen 
  • Vertritt ausschließlich die urbanen Tänze in ihrer unabhängigen Entwicklung und die Mitgliedsvereine des Verbands in der Öffentlichkeit.
  • hilft bei der Verbreitung von relevanter Kommunikation der Mitgliedsvereine. Relevant meint in diesem Zusammenhang: News, nicht Unterhaltung
  • Bereitstellung eines Netzwerkes von aktiven Vereinen und Experten
  • Offizielle Kommunikationskanäle des Verbands
    • Webseite
    • Social Media
    • Email – Newsletter
    • optional: Printmedium
  • Presseaussendungen, die auch relevante Informationen der Mitgliedsvereine enthalten können
  • Koordination von gemeinsamen Projekten

Verband Vision / Mission / Zielausrichtung des UDVÖ

Der Urban Dance Verband Österreich / Urban Dance Federation Austria: kurz – UDVÖ /UDFA.

Der UDVÖ wurde 2020 mit Sitz in Wien gegründet. Der Verband ist überparteilich, unpolitisch und in allen Belangen gemeinnützig.

Der UDVÖ widmet sich einer Auswahl von Tänzen der afro-amerikanischen Diaspora (Breaking, Hip-Hop, House, Popping, Locking, Waacking, Voguing, …), welche an der Ost- und Westküste der USA zwischen 1970 und 1990 entstanden sind. Die Social-, Party- und Club-Dances afro-amerikanischer Communities dieser Ära verbreiteten sich über Massenmedien und lösten einen weltweiten Hype aus. Außerhalb der USA werden die Tänze – bis auf wenige Ausnahmen – im Gegensatz zum originären Kontext überwiegend in Form von Shows und Wettbewerben zelebriert. Seit Mitte der 1980er erfreuen sie sich in Österreich zunehmend steigender Popularität. Hier lehrt und lernt man sie vornehmlich in Tanzstudios, Jugendzentren, Workshops und Online-Tutorials.

All diese Tänze haben eine lange und reichhaltige Geschichte. Sie sind untrennbar mit der Musik und der sozio-politischen Lebenswirklichkeit der afro-amerikanischen Communities verbunden, in denen sie entstanden sind. Kontinuierlich entstehen lokale Neuinterpretationen und neue Tänze (z.b. Krumping, Lightfeet, …), von denen manche ebenfalls Teil des weltweiten Kanons werden. Die weltweite Verbreitung und Integration in andere Plattformen führte über die Jahrzehnte sowohl zur gegenseitigen Beeinflussung, als auch zur Verfremdung und Misinterpretation dieser Tänze.

Der UDVÖ ist sich der schmalen Gratwanderung zwischen Cultural Appreciation und Cultural Appropriation bewusst und setzt sich daher aktiv mit dieser Problematik auseinander. Wir verfolgen die Debatten, welche sowohl in den USA als auch international zur Geschichte der Tänze und Verwendbarkeit von Terminologien geführt werden, stehen im direkten Kontakt mit Gründer:innen und Vertreter:innen der Kultur in den USA und sind offen für Diskussionen und Lösungsvorschläge von Seiten unserer Community.

Hierfür wurde eine AG Kultur eingerichtet, deren Arbeitsauftrag es ist, sich diesem komplexen Thema anzunehmen. Für den Verband und unsere Szene-Mitglieder soll differenziert werden, welche Themen an jener Stelle in den USA, auf internationaler Ebene und/oder lokal in Österreich debattiert und gelöst werden können.

Die Ergebnisse dieser kontinuierlichen Recherche und daraus resultierende Lösungsversuche fließen in die Verbandstätigkeit des UDVÖ ein. Ziel ist es den österreichischen Szene-Mitgliedern, Tänzer:innen, Trainer:innen eine Stütze zu sein um sich respektvoll mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Der UDVÖ sieht sich als Bindeglied zwischen Institution und freier Szene.

Im Vorstand und in den AGs kommen Expert:innen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammen. Von dem Zusammentreffen unterschiedlicher Fachkenntnisse und Netzwerke profitieren unsere Verbands- und Szene-Mitglieder. Im UDVÖ werden die Interessen von österreichischen Mitgliedsvereinen und Szene-Mitgliedern, die oben genannte Tänze der afro-amerikanischen Diaspora im kulturellen und/oder im sportlichen Feld betreiben, vertreten. Für in Österreich ansässige Szene-Mitglieder, welche noch nicht in Vereinsstrukturen aktiv sind, bieten wir eine Anlaufstelle, über die man entweder geeignete Vereine zur Unterstützung der eigenen Aktivitäten in der jeweiligen Region finden oder Beratung zur Gründung von eigenen Vereinen erhalten kann.

Der UDVÖ möchte Brücken schlagen und den Aufbau von nachhaltigen Strukturen in Österreich vorantreiben und unterstützen.

Hierfür bilden wir Netzwerke in denen Wissen gesammelt, ausgetauscht und flächendeckend publiziert wird,

richten Fort- und Ausbildungsprogramme ein welche die Professionalisierung von Tänzer:innen unterstützen sollen,

gehen Kooperationen mit nationalen und internationalen Dachverbänden und Organisationen ein,

vermitteln unsere Verbands- und Szene-Mitglieder zu Expert:innen innerhalb und außerhalb der Tanzszene,

entwickeln zusammen mit unseren Partnern Qualitätskriterien, Richtlinien und Projekt-Tools welche geteilt werden.

Der UDVÖ fungiert dort stellvertretend als Sprachrohr, wo durch unsere Tätigkeit neue Zugänge geschaffen werden und Netzwerke gebildet werden können, von denen unsere Verbands- und Szene-Mitglieder profitieren.

Von den Ergebnissen unserer Arbeit sollen möglichst viele Verbands- und Szene-Mitglieder profitieren.

Durch das Bündeln von Arbeitsprozessen und das Bereitstellen von Expertise und Material über das Netzwerk des Verbands erhoffen wir langfristig einen wertvollen Beitrag leisten zu können, damit Tänzer:innen Zugang zu Ressourcen erhalten, in ihren Tätigkeiten entlastet werden und sich professionell etablieren können. Wir wollen ermöglichen, dass man sich besser auf einzelne Interessensfelder konzentrieren und spezialisieren kann. Sollte sich jemand einen Übergang in ein neues Tätigkeitsfeld im breiten Spektrum der mit Tanz assoziierten Berufe vornehmen, möchten wir unsere Mitglieder auch auf diesem Weg gerne begleiten und unterstützen.

Der UDVÖ möchte Sichtbarkeit und Erfolg für Aktivitäten unserer Verbands- und Szene-Mitglieder generieren.

Dafür bieten wir Foren für Diskussionen die aktuell und relevant sind,

unterstützen in der Koordination von Veranstaltungsterminen untereinander,

beraten und helfen mit bei Bewerbungen von Veranstaltungen.

Der UDVÖ unterstützt, aber bestimmt nicht über die Interessen und Belange unserer Verbands- und Szene-Mitglieder hinweg.

Wir glauben an das Innovationspotenzial und Recht unserer Szene-Mitglieder gehört zu werden und nehmen sie ernst.

Wir möchten ein Forum bieten in welchem sich die gesamte Bandbreite unserer nationalen Szene wiederspiegeln kann.

Als Vorstand schaffen wir Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit und bieten Zugang zu Ressourcen, Netzwerken, Experten.

Die inhaltliche Gestaltung der Verbandstätigkeiten (z.b. Festlegung von Qualitätskriterien, inhaltliche Gestaltung von neuen Fort- und Weiterbildungsangeboten, Gestaltung von Ausschreibungen zu Personalbesetzungen, Event- und Projektplanung, … ) findet in den jeweiligen Arbeitsgruppen statt.

Unsere Mitgliedsvereine und Szene-Mitglieder sind dazu eingeladen, sich in Arbeitsgruppen des Verbands einzubringen und somit die Richtung der Verbandsarbeit aktiv mitzugestalten.

Unser Leitfaden sind die Werte der Hip-Hop Kultur: Peace, Love, Unity, Respect, and Having Fun.

Wir wollen ein inklusives Umfeld generieren, in dem sich Individuen im Einklang mit ihren persönlichen Interessen möglichst frei – innerhalb der Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft – kreativ entfalten und etablieren können. Reibungen, welche gelegentlich durch das Aufeinandertreffen von sehr unterschiedlichen Erfahrungen, Ansätzen und Perspektiven entstehen können, sollen von allen Beteiligten als positive Herausforderung gesehen werden. Die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung soll genutzt werden, indem auf respektvolle Weise innovative und nachhaltige Lösungsansätze entwickelt werden. Die Produkte dieser Begegnungen können letztendlich zum Wohl der Allgemeinheit verbreitet werden.

Regelwerk sexualisierte Gewalt

1. Allgemein 

1.1 Definition 

Der Begriff sexuelle Gewalt bezieht sich im engen Sinn auf erzwungene sexuelle Handlungen.  Sexualisierte Übergriffe gehen darüber hinaus. Sie bedienen sich verschiedener Formen der  Machtausübung mit den Mitteln der Sexualität. Dies können persönliche Grenzverletzungen durch  Worte, Bilder oder Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt sein.  • Worte  

z. B. sexistische Witze, abwertende oder anzügliche Bemerkungen, Beleidigungen aufgrund des  Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung, aber auch ungewollte Komplimente  • Bilder 

z. B. zeigen pornographischer Darstellungen 

• Gesten 

z. B. obszöne und anzügliche Andeutungen 

• Handlungen  

mit und ohne direktem Körperkontakt, z. B. Andeutungen oder Durchführung unerwünschter  Berührungen intimer Körperbereiche 

• Exhibitionismus 

z. B. Zeigen von intimen Körperteilen 

• Voyeurismus 

z. B. Zuschauen beim Umkleiden oder Duschen 

• Ungewollte Angebote 

z. B. Einladungen oder Geschenke 

1.2 Begünstigende Umstände im Sport 

• Kompetenz- und Altersgefälle mit ungünstigen Machtverhältnissen 

• Leistungsorientierung als mögliches Druckmittel 

• Geschlechterhierarchie und Geschlechterverteilung 

• Übernachtungssituation in Gruppen 

• Umkleide- und Duschsituation 

• Autofahrten zu Wettkämpfen 

• Berührungen und Hilfestellungen 

• Tabuisierung des Themas 

• Fehlende Definition von Eignungskriterien für und Kontrolle von Mitarbeiter:innen und  Trainer:innen 

• Fehlende Sensibilisierung auf allen Ebenen 

• Fehlende Ehren- oder Ethikerklärungen 

1.3 Gesetzliche Grundlagen 

Bei sexualisierter Gewalt im Sport können in Österreich folgende StGB-Paragraphen zur  Anwendung kommen:  

• § 115 Beleidigung  

• § 201 Vergewaltigung  

• § 202 Geschlechtliche Nötigung  

• § 205 Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person  • § 205a Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung  

• § 206 Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen  

• § 207 Sexueller Missbrauch von Unmündigen  

• § 207a Pornographische Darstellungen Minderjähriger  

• § 207b Sexueller Missbrauch von Jugendlichen  

• § 208 Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren 

• § 208a Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen  

• § 212 Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses  

• § 213 Kuppelei  

• § 214 Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen  

• § 215 Zuführen zur Prostitution  

• § 215a Förderung der Prostitution und pornographischer Darbietungen Minderjähriger  • § 216 Zuhälterei  

• § 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen  

• § 219 Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs  

2. Prävention von sexualisierten Übergriffen im Sport 

Ziel ist es, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu entwickeln und ein offenes, intaktes und sicheres  Sportumfeld zu gewährleisten. Durch das Implementieren mehrerer Maßnahmen wird für das  Thema sensibilisiert und ein Problembewusstsein geschaffen, um heikle Situationen angemessen  einschätzen und darauf reagieren zu können. (siehe Handreichung) 

2.1 Leitbild/Satzung 

Sportvereine und -verbände können mit der Verankerung von Prinzipien des Respekts im Leitbild,  der Satzung oder den Statuten der Organisation ein Zeichen setzen und die Grundlage für die  Präventionsarbeit in der Organisation schaffen. Der Aufbau einer Aufmerksamkeitskultur und einer  Kultur des Hinsehens sowie des gegenseitigen Respekts fordert Transparenz und eine  entsprechende Haltung der Sportorganisation und ihrer Mitglieder. 

Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt 

Der UDVÖ verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer  oder sexualisierter Art ist. 

Der UDVÖ und seine Mitglieder verpflichten sich, 

• die Würde aller zu respektieren, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung,  sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung  oder wirtschaftlicher Stellung, sowie Diskriminierung jeglicher Art entgegenzuwirken, • alle fair zu behandeln, 

• keinerlei physische oder psychische Gewalt anzuwenden (insbesondere keine sexuelle  Gewalt oder sexualisierte Übergriffe in Worten, Gesten, Handlungen und Taten), • die persönlichen Grenzen und individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz zu achten  und sich dementsprechend respektvoll zu verhalten, 

• sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen zu bemühen, • die Eigenverantwortlichkeit und die Selbständigkeit zu unterstützen, 

• ein pädagogisch verantwortliches Handeln anzustreben, 

• soziales und faires Verhalten und den nötigen Respekt gegenüber anderen zu leben, • anzuerkennen, dass das Interesse jedes und jeder Einzelnen, seine/ihre Gesundheit und  sein/ihr Wohlbefinden über den Interessen und den Erfolgszielen des UDVÖ stehen, • Maßnahmen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen  Zustand anzupassen, 

• nach bestem Wissen und Gewissen den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden  und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen, • durch gezielte Aufklärung und unter Wahrnehmung der Vorbildfunktion negativen  Entwicklungen entgegenzuwirken sowie 

• die im UDVÖ gültigen Regeln in Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre (beim Duschen,  Umkleiden, auswärtigen Übernachtungen etc.), die Kommunikationskultur (Miteinbeziehung der 

Erziehungsberechtigten bzw. anderer Sportler:innen), das 6-Augen-Prinzip bzw. das Prinzip der  offenen Tür einzuhalten. 

2.2 Verhaltensleitfaden 

Die Regelungen im Verhaltensleitfaden gelten sowohl für Trainer:innen, Funktionär:innen,  Erziehungsberechtigte und Sportler:innen und sollten dementsprechend kommuniziert werden. 

 Betreten der Umkleiden 

• Wer darf zu welchem Zeitpunkt die Garderoben betreten? (Dies gilt z. B. auch für Mütter/Väter,  die den Kindern beim Umkleiden helfen) 

 Duschsituation 

• organisatorisch zu klären, sollte es keine getrennt-geschlechtlichen Nassräume geben • Trainer:innen duschen nicht mit Sportler:innen etc. 

 Information der Sportler:innen und Erziehungsberechtigten über notwendige  Berührungen bei sportlichen Hilfestellungen und Technikerklärungen 

• z. B. im Rahmen eines Elternabends zu Beginn der Saison 

 Körperkontakte bei Erfolgen, zum Trösten oder um Mut zu machen müssen von den  Sportler:innen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht  überschreiten 

• Durchführung von Einzeltrainings bzw. 1-1-Betreuungssituationen (Physiotherapie etc.) • 6-Augen-Prinzip (ein/e weitere/r Trainer:in/Sportler:in/Person ist anwesend) • Prinzip der offenen Tür (Türen werden nicht abgeschlossen; dies erschwert Übergriffe, da es  nicht auszuschließen ist, dass jemand dazu kommen könnte) 

 keine Privatgeschenke/Vergünstigungen an einzelne Sportler:innen ohne vorherige  Rücksprache mit zumindest einem/r weiteren Trainer:in (dies erschwert es einem/r potentiellen  Täter:in, Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen) 

• Sportler:innen nicht in Privatbereichen der Trainer:innen 

 Umgangsformen (z. B. Formen der Anrede, Verzicht auf sexualisierte Witze, angemessene  Ansprache von Sportler:innen) 

• Respektvolle und wertschätzende Kommunikationskultur 

 Kommunikation zwischen Trainer:innen und Sportler:innen 

 Transparenz im Handeln und Rücksprache im Team bei Unklarheiten 

Weiters sollte es eigene Verhaltensleitfäden geben für: 

• Trainingslager, Auswärtswettbewerbe, auswärtige Übernachtungen (Zimmereinteilung,  Betreuungspersonen verschiedener Geschlechter etc.) 

• Durchführung von Veranstaltungen außerhalb des Trainingsalltags mit Sportler:innen • erweiterte Kinderschutzrichtlinie für Kinder- und U16 Kader 

2.3 Multiplikator:innen 

Ein wichtiger Schritt in der Prävention von sexueller Gewalt und Missbrauch im Sport ist die  Implementierung von Multiplikator:innen in der eigenen Organisation. In gemeinsamen  Ausbildungen werden von der jeweiligen Sportorganisation beauftragte Personen  verbandsübergreifend zu Multiplikator:innen ausgebildet, geschult und auf ihre Aufgaben in den  Verbänden auf Bundes- und Landesebene bzw. in den Vereinen vorbereitet.  Multiplikator:innen sollen in der Organisation als AnsprechpartnerInnen für die Prävention  sexualisierter Übergriffe und Gewalt zur Verfügung stehen und dieses Thema angemessen in den  Strukturen des Verbands/Vereins verankern. Diese Multiplikator:innen sind Teil des Verbands/ Vereins, arbeiten in dessen Auftrag und stimmen sich bei Bedarf mit dem Vorstand ab. In  bestimmten Fällen (z. B. wenn Verdachts-/Anlassfälle an die MultiplikatorInnen herangetragen  werden) ist es gerechtfertigt, dass der/die Multiplikator:in sich nicht mit dem Verband/Verein  abstimmt, bevor er/sie weitere Schritte einleitet.  

Die zentrale Aufgabe der Multiplikator:innen ist die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung aller  im Sport beteiligten Personen für einen respektvollen Umgang miteinander. Sie dienen somit als 

Kontaktstelle für Funktionär:innen, Trainer:innen, Erziehungsberechtigte, Sportler:innen und  externe Stellen.  

Zu den Aufgaben der Multiplikator:innen zählen: 

• Eigenes Wissen zum Thema erweitern und in den eigenen Strukturen weitervermitteln • Koordinierung der Präventionsmaßnahmen im Verband/Verein 

• Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landesverbänden und Vereinen 

• Verbandsübergreifende Vernetzung und gegenseitige Unterstützung  

• Vernetzung mit 100% Sport und anderen externen Stellen 

• Vernetzung mit Beratungs-, Hilfs- und Opferschutzorganisationen vor Ort • Beratung von Vereinen zu Präventionsmaßnahmen 

• Unterstützung bei der Organisation von Informationsveranstaltungen 

• Vermittlung von entsprechend geschulten Referent:innen 

• Als Kontaktpersonen im Verdachts-/Anlassfall zur Verfügung stehen und Vermittlung an die  entsprechenden Stellen gewährleisten  

Folgende Aufgaben müssen diese Multiplikator:innen NICHT leisten: 

• Krisenintervention 

• Betreuung von Betroffenen im Verdachtsfall. Dies muss unbedingt durch Expert:innen von  außen erfolgen 

• Langfristige Betreuung von Betroffenen (betroffene SportlerInnen, deren Familien, betroffene  Vereine etc.). Dies muss von dazu ausgebildeten Expert:innen übernommen werden.  • Angebot von flächendeckenden Schulungen. Nach entsprechender Vernetzung kann hier mit  Multiplikator:innen und Expert:innen von Fachstellen, anderen Verbänden oder 100% Sport und  deren Referent:innen zusammengearbeitet werden.  

• Vertrauensperson für alle Sportler:innen. Das ist nicht notwendig und auch nicht möglich. Jedes  Kind, jede/r Jugendliche und Erwachsene soll eine persönliche Vertrauensperson haben, diese  kann sich dann aber an die bzw. den Multiplikator:in im Verband wenden.  

2.4 Aufklärung und Ausbildung 

• Flyer verteilen, Poster in Trainingsstätten aufhängen, … 

• Thema sexualisierte Gewalt in Aus- & Fortbildungen für Mitarbeiter:innen und Trainer:innen  inkludieren 

• Evtl. von Mitarbeiter:innen und Trainer:innen eine Strafregisterbescheinigung Kinder. und  Jugendfürsorge verlangen 

• Ehrenkodex (siehe Anhang) 

• Workshops mit Expert:innen organisieren 

3. Handeln im Verdachtsfall 

3.1 Was ist zu tun, wenn jemand über einen Verdacht berichtet, der eine Dritte Person  betrifft? 

• Bleiben Sie ruhig und handeln Sie besonnen.  

 versprechen Sie nichts, was Sie nicht wirklich einhalten können oder wodurch Sie selbst zum  Schweigen verurteilt werden 

• Um einen eventuellen Verdacht zu erhärten, wenden Sie sich an die Vertrauensperson Ihres  Vereins/Verbands oder – falls nicht vorhanden – an eine Opferschutzorganisation. Machen Sie  sich Ihre eigenen Gefühle und Befürchtungen bewusst, um nicht selbst handlungsunfähig zu  werden.  

• Gehen Sie behutsam mit der mutmaßlich betroffenen Person um.  

 Agieren Sie nicht voreilig, üben Sie keinen Druck auf die betroffene Person aus, indem Sie  vage Andeutungen machen. Dadurch machen Sie eventuelle Verdachtserhärtungen zunichte.  Wenn Betroffene verängstigt werden oder negative Konsequenzen fürchten, werden sie nichts  mehr erzählen oder bereits Gesagtes widerrufen. 

• Wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind und der Verdacht auf jemanden fällt, der aus dem  familiären oder sozialen Nahfeld kommt, konfrontieren Sie nicht vorschnell die  Erziehungsberechtigten. Überlassen Sie diesen Schritt Opferschutzorganisationen.  

• Sprechen Sie nicht mit der verdächtigten Person. Überlassen Sie dies geschulten  Expert:innen

Weder Beratung von Betroffenen noch Strafverfolgung von potentiellen Täter:innen gehören zu  Ihren Aufgaben. Externe Expert:innen sind für den Umgang mit diesen schwierigen Situationen  eigens geschult und unterstützen Sie und die Betroffenen bei Anlass- und Verdachtsfällen.  

3.2 Was ist zu tun, wenn eine betroffene Person über Übergriffe berichtet, die sie selbst  betreffen? 

• Stellen Sie ein Klima der Offenheit und des Vertrauens her. 

• Nehmen Sie die gemachten Aussagen ernst und schenken Sie ihnen Glauben.  • Bleiben Sie ruhig und hören Sie vor allem zu. Betroffene, insbesondere Kinder und  Jugendliche, vertrauen sich Ihnen eher an, wenn sie merken, dass Sie sie ernst  nehmen. Hören Sie gut zu und merken Sie sich den genauen Wortlaut.  • Stellen Sie offene Fragen. Kinder oder Jugendliche beispielsweise können sich so in  eigenen Worten ausdrücken und antworten nicht einfach mit „Ja“ oder „Nein“.  • Versuchen Sie nicht, Betroffene zu einer bestimmten Antwort hinzulenken. Ihre  Vermutung kann falsch sein. Stellen Sie keine detaillierten Fragen, was der/die TäterIn  genau gemacht hat.  

 Machen Sie sich Notizen und schreiben Sie mit. Erklären Sie, warum Sie  mitschreiben, damit Betroffene später nicht alles wiederholen müssen.  • Versprechen Sie vorab keine Geheimhaltung

• Sprechen Sie jeden weiteren Schritt altersgerecht mit der betroffenen Person ab und  nehmen Sie diesen nur mit deren Einverständnis vor. Dies ist sehr wichtig, damit die  betroffene Person keinen erneuten Vertrauensbruch erlebt.  

Grundlage für das weitere Vorgehen ist das Verfassen eines Beobachtungs- oder  Gesprächsprotokolls. Achten Sie darauf, dass das Protokoll ausschließlich tatsächlich  beobachtete Verhaltensweisen bzw. Aussagen der berichtenden Person enthält. Schreiben  Sie keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen nieder und  kennzeichnen Sie Zitate von berichtenden Personen als solche.  

Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an die Vertrauensperson Ihres Verbands/Vereins  oder – falls nicht vorhanden – an eine Opferschutzorganisation. Besprechen Sie mit dieser  Stelle die weiteren Schritte und informieren Sie die betroffene Person darüber. Am  wichtigsten ist, dass Sie nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person handeln.  In jedem Fall ist die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen anzuraten. Diese stellen  Expert:innen bereit, die im Umgang mit schwierigen Situationen geschult sind. Binden Sie  diese Expert:innen ein, die Sie und die Betroffenen beraten, begleiten und best- möglich  betreuen können. In Österreich gibt es viele Angebote, die zum einen  zielgruppenspezifisch ausgerichtet (z. B. Kinder und Jugendliche, Mädchen, Männer etc.),  jedoch fallweise nur regional verfügbar sind.  

3.3 Was kann der Verband/Verein tun?  

• Prüfen Sie Verdachtsäußerungen gewissenhaft. 

• Ziehen Sie externe Fachstellen und Expert:innen heran und arbeiten Sie mit ihnen zusammen. • Handeln Sie im besten Interesse der/des Betroffenen. 

• Wahren Sie die Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeiter:innen und vermeiden Sie  vorschnelle Urteile.  

• Kommunizieren Sie klar und sachlich, sowohl organisationsintern als auch nach außen. 

3.4 An wen kann sich ein Verband/Verein wenden?  

• Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die/den Multiplikator:in in Ihrer Organisation, sofern  diese eine/n solche/n installiert hat.  

• Der Verein 100% Sport ist die erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen, Kontakte und weitere  Informationen und Materialien (Plakate, Flyer etc.).  

• Im Verdachts- oder konkreten Anlassfall wenden Sie sich an geschulte Expert:innen.  • Das Österreichische Bundesnetzwerk Sportpsychologie (ÖBS) ist die Informations- und  Kontaktstelle für Sportler:innen, Trainer:innen und Funktionär:innen, wenn es um  sportpsychologische Beratung und Betreuung geht.  

4. Links: 

https://www.safesport.at 

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/soziales-und-gesellschaftspolitik/praevention sexualisierter-gewalt/5-punkte-programm-von-sport-austria-zur-praevention-sexualisierter gewalt-im-sport/ 

https://100prozent-sport.at