Leistungsbeschreibung UDVÖ:
Zweck und Ziele
Der UDVÖ
- repräsentiert die Interessen seiner Mitgliedsvereine bei Gesetzgebern, Verwaltungsorganen und internationalen Organisationen mit vergleichbarer Zielsetzung (beispielsweise Tanz- und Tanzsportverbände anderer Länder oder NGOs mit Tanzschwerpunkt)
- ist Teil der Infrastruktur um im Bereich des Tanzes, im kulturellen und sportlichen Kontext, als gleichwertiger Partner mit vergleichbaren Verbänden auftreten zu können
- ist der offizielle Ansprechpartner für den ÖTSV, in allen Belangen des urbanen Tanzes
- bekennt sich zu einem sauberen und fairen Sport, der frei ist von illegalen Substanzen und Methoden zur Leistungssteigerung
- unterstützt bestmöglich seine Mitgliedsvereine und deren Mitglieder bei der Erreichung ihrer Ziele, sofern diese nicht den gemeinsamen Werten widersprechen
- fördert den Austausch und die Kommunikation unter den Mitgliedsvereinen
- fördert die Weiterbildung der Mitglieder
- fördert die positive Wahrnehmung des urbanen Tanzes und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit
- bemüht sich um die Bereitstellung ausreichender öffentlicher Ressourcen zur Erfüllung der gestellten Aufgaben und Ziele.
- bringt durch eigene wirtschaftliche Aktivitäten und Sponsoring Mittel auf, um die Unabhängigkeit gegenüber Subventionen zu stärken
Haltungen und Werte
Der UDVÖ
- ist parteipolitisch unabhängig
- steht für Gleichberechtigung und setzt sich gegen Diskriminierung ein
- steht für Transparenz und gemeinsam Entscheidungsfindung
- setzt sich für eine positive Entwicklung im urbanen Tanzsport unter Einbeziehung der Hip Hop Kultur ein
- bietet seine Leistungen und Unterstützungen allen Mitgliedern an, unabhängig ihrer Herkunft und weltanschaulichen und religiösen Haltungen
- ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet
- bekennt sich zum wirtschaftlichen Umgang mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
- versteht sich als Gemeinschaft, in der ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter gemeinsame Ziele verfolgen und umsetzen
- strebt die Erreichung seiner Ziele durch Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Verbänden (Sport und Kultur) an
- toleriert keine Form von sexueller Belästigung und leitet auftretende Beschwerden ohne interne Diskussion an die zuständigen Behörden weiter
Leistungen
Der UDVÖ fördert seine Mitglieder und die damit verbundene Kultur durch:
- die logistische Unterstützung im Rahmen der Vereinsstatuten für die Abwicklung von nationalen und internationalen Meisterschaften
- die Beratung von Mitgliedern
- Aus- und Weiterbildungen
- Vertritt ausschließlich die urbanen Tänze in ihrer unabhängigen Entwicklung und die Mitgliedsvereine des Verbands in der Öffentlichkeit.
- hilft bei der Verbreitung von relevanter Kommunikation der Mitgliedsvereine. Relevant meint in diesem Zusammenhang: News, nicht Unterhaltung
- Bereitstellung eines Netzwerkes von aktiven Vereinen und Experten
- Offizielle Kommunikationskanäle des Verbands
- Webseite
- Social Media
- Email – Newsletter
- optional: Printmedium
- Presseaussendungen, die auch relevante Informationen der Mitgliedsvereine enthalten können
- Koordination von gemeinsamen Projekten
Verband Vision / Mission / Zielausrichtung des UDVÖ
Der Urban Dance Verband Österreich / Urban Dance Federation Austria: kurz – UDVÖ /UDFA.
Der UDVÖ wurde 2020 mit Sitz in Wien gegründet. Der Verband ist überparteilich, unpolitisch und in allen Belangen gemeinnützig.
Der UDVÖ widmet sich einer Auswahl von Tänzen der afro-amerikanischen Diaspora (Breaking, Hip-Hop, House, Popping, Locking, Waacking, Voguing, …), welche an der Ost- und Westküste der USA zwischen 1970 und 1990 entstanden sind. Die Social-, Party- und Club-Dances afro-amerikanischer Communities dieser Ära verbreiteten sich über Massenmedien und lösten einen weltweiten Hype aus. Außerhalb der USA werden die Tänze – bis auf wenige Ausnahmen – im Gegensatz zum originären Kontext überwiegend in Form von Shows und Wettbewerben zelebriert. Seit Mitte der 1980er erfreuen sie sich in Österreich zunehmend steigender Popularität. Hier lehrt und lernt man sie vornehmlich in Tanzstudios, Jugendzentren, Workshops und Online-Tutorials.
All diese Tänze haben eine lange und reichhaltige Geschichte. Sie sind untrennbar mit der Musik und der sozio-politischen Lebenswirklichkeit der afro-amerikanischen Communities verbunden, in denen sie entstanden sind. Kontinuierlich entstehen lokale Neuinterpretationen und neue Tänze (z.b. Krumping, Lightfeet, …), von denen manche ebenfalls Teil des weltweiten Kanons werden. Die weltweite Verbreitung und Integration in andere Plattformen führte über die Jahrzehnte sowohl zur gegenseitigen Beeinflussung, als auch zur Verfremdung und Misinterpretation dieser Tänze.
Der UDVÖ ist sich der schmalen Gratwanderung zwischen Cultural Appreciation und Cultural Appropriation bewusst und setzt sich daher aktiv mit dieser Problematik auseinander. Wir verfolgen die Debatten, welche sowohl in den USA als auch international zur Geschichte der Tänze und Verwendbarkeit von Terminologien geführt werden, stehen im direkten Kontakt mit Gründer:innen und Vertreter:innen der Kultur in den USA und sind offen für Diskussionen und Lösungsvorschläge von Seiten unserer Community.
Hierfür wurde eine AG Kultur eingerichtet, deren Arbeitsauftrag es ist, sich diesem komplexen Thema anzunehmen. Für den Verband und unsere Szene-Mitglieder soll differenziert werden, welche Themen an jener Stelle in den USA, auf internationaler Ebene und/oder lokal in Österreich debattiert und gelöst werden können.
Die Ergebnisse dieser kontinuierlichen Recherche und daraus resultierende Lösungsversuche fließen in die Verbandstätigkeit des UDVÖ ein. Ziel ist es den österreichischen Szene-Mitgliedern, Tänzer:innen, Trainer:innen eine Stütze zu sein um sich respektvoll mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.
Der UDVÖ sieht sich als Bindeglied zwischen Institution und freier Szene.
Im Vorstand und in den AGs kommen Expert:innen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammen. Von dem Zusammentreffen unterschiedlicher Fachkenntnisse und Netzwerke profitieren unsere Verbands- und Szene-Mitglieder. Im UDVÖ werden die Interessen von österreichischen Mitgliedsvereinen und Szene-Mitgliedern, die oben genannte Tänze der afro-amerikanischen Diaspora im kulturellen und/oder im sportlichen Feld betreiben, vertreten. Für in Österreich ansässige Szene-Mitglieder, welche noch nicht in Vereinsstrukturen aktiv sind, bieten wir eine Anlaufstelle, über die man entweder geeignete Vereine zur Unterstützung der eigenen Aktivitäten in der jeweiligen Region finden oder Beratung zur Gründung von eigenen Vereinen erhalten kann.
Der UDVÖ möchte Brücken schlagen und den Aufbau von nachhaltigen Strukturen in Österreich vorantreiben und unterstützen.
Hierfür bilden wir Netzwerke in denen Wissen gesammelt, ausgetauscht und flächendeckend publiziert wird,
richten Fort- und Ausbildungsprogramme ein welche die Professionalisierung von Tänzer:innen unterstützen sollen,
gehen Kooperationen mit nationalen und internationalen Dachverbänden und Organisationen ein,
vermitteln unsere Verbands- und Szene-Mitglieder zu Expert:innen innerhalb und außerhalb der Tanzszene,
entwickeln zusammen mit unseren Partnern Qualitätskriterien, Richtlinien und Projekt-Tools welche geteilt werden.
Der UDVÖ fungiert dort stellvertretend als Sprachrohr, wo durch unsere Tätigkeit neue Zugänge geschaffen werden und Netzwerke gebildet werden können, von denen unsere Verbands- und Szene-Mitglieder profitieren.
Von den Ergebnissen unserer Arbeit sollen möglichst viele Verbands- und Szene-Mitglieder profitieren.
Durch das Bündeln von Arbeitsprozessen und das Bereitstellen von Expertise und Material über das Netzwerk des Verbands erhoffen wir langfristig einen wertvollen Beitrag leisten zu können, damit Tänzer:innen Zugang zu Ressourcen erhalten, in ihren Tätigkeiten entlastet werden und sich professionell etablieren können. Wir wollen ermöglichen, dass man sich besser auf einzelne Interessensfelder konzentrieren und spezialisieren kann. Sollte sich jemand einen Übergang in ein neues Tätigkeitsfeld im breiten Spektrum der mit Tanz assoziierten Berufe vornehmen, möchten wir unsere Mitglieder auch auf diesem Weg gerne begleiten und unterstützen.
Der UDVÖ möchte Sichtbarkeit und Erfolg für Aktivitäten unserer Verbands- und Szene-Mitglieder generieren.
Dafür bieten wir Foren für Diskussionen die aktuell und relevant sind,
unterstützen in der Koordination von Veranstaltungsterminen untereinander,
beraten und helfen mit bei Bewerbungen von Veranstaltungen.
Der UDVÖ unterstützt, aber bestimmt nicht über die Interessen und Belange unserer Verbands- und Szene-Mitglieder hinweg.
Wir glauben an das Innovationspotenzial und Recht unserer Szene-Mitglieder gehört zu werden und nehmen sie ernst.
Wir möchten ein Forum bieten in welchem sich die gesamte Bandbreite unserer nationalen Szene wiederspiegeln kann.
Als Vorstand schaffen wir Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit und bieten Zugang zu Ressourcen, Netzwerken, Experten.
Die inhaltliche Gestaltung der Verbandstätigkeiten (z.b. Festlegung von Qualitätskriterien, inhaltliche Gestaltung von neuen Fort- und Weiterbildungsangeboten, Gestaltung von Ausschreibungen zu Personalbesetzungen, Event- und Projektplanung, … ) findet in den jeweiligen Arbeitsgruppen statt.
Unsere Mitgliedsvereine und Szene-Mitglieder sind dazu eingeladen, sich in Arbeitsgruppen des Verbands einzubringen und somit die Richtung der Verbandsarbeit aktiv mitzugestalten.
Unser Leitfaden sind die Werte der Hip-Hop Kultur: Peace, Love, Unity, Respect, and Having Fun.
Wir wollen ein inklusives Umfeld generieren, in dem sich Individuen im Einklang mit ihren persönlichen Interessen möglichst frei – innerhalb der Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft – kreativ entfalten und etablieren können. Reibungen, welche gelegentlich durch das Aufeinandertreffen von sehr unterschiedlichen Erfahrungen, Ansätzen und Perspektiven entstehen können, sollen von allen Beteiligten als positive Herausforderung gesehen werden. Die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung soll genutzt werden, indem auf respektvolle Weise innovative und nachhaltige Lösungsansätze entwickelt werden. Die Produkte dieser Begegnungen können letztendlich zum Wohl der Allgemeinheit verbreitet werden.
Regelwerk sexualisierte Gewalt
1. Allgemein
1.1 Definition
Der Begriff sexuelle Gewalt bezieht sich im engen Sinn auf erzwungene sexuelle Handlungen. Sexualisierte Übergriffe gehen darüber hinaus. Sie bedienen sich verschiedener Formen der Machtausübung mit den Mitteln der Sexualität. Dies können persönliche Grenzverletzungen durch Worte, Bilder oder Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt sein. • Worte
z. B. sexistische Witze, abwertende oder anzügliche Bemerkungen, Beleidigungen aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung, aber auch ungewollte Komplimente • Bilder
z. B. zeigen pornographischer Darstellungen
• Gesten
z. B. obszöne und anzügliche Andeutungen
• Handlungen
mit und ohne direktem Körperkontakt, z. B. Andeutungen oder Durchführung unerwünschter Berührungen intimer Körperbereiche
• Exhibitionismus
z. B. Zeigen von intimen Körperteilen
• Voyeurismus
z. B. Zuschauen beim Umkleiden oder Duschen
• Ungewollte Angebote
z. B. Einladungen oder Geschenke
1.2 Begünstigende Umstände im Sport
• Kompetenz- und Altersgefälle mit ungünstigen Machtverhältnissen
• Leistungsorientierung als mögliches Druckmittel
• Geschlechterhierarchie und Geschlechterverteilung
• Übernachtungssituation in Gruppen
• Umkleide- und Duschsituation
• Autofahrten zu Wettkämpfen
• Berührungen und Hilfestellungen
• Tabuisierung des Themas
• Fehlende Definition von Eignungskriterien für und Kontrolle von Mitarbeiter:innen und Trainer:innen
• Fehlende Sensibilisierung auf allen Ebenen
• Fehlende Ehren- oder Ethikerklärungen
1.3 Gesetzliche Grundlagen
Bei sexualisierter Gewalt im Sport können in Österreich folgende StGB-Paragraphen zur Anwendung kommen:
• § 115 Beleidigung
• § 201 Vergewaltigung
• § 202 Geschlechtliche Nötigung
• § 205 Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person • § 205a Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
• § 206 Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen
• § 207 Sexueller Missbrauch von Unmündigen
• § 207a Pornographische Darstellungen Minderjähriger
• § 207b Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
• § 208 Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren
• § 208a Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen
• § 212 Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses
• § 213 Kuppelei
• § 214 Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen
• § 215 Zuführen zur Prostitution
• § 215a Förderung der Prostitution und pornographischer Darbietungen Minderjähriger • § 216 Zuhälterei
• § 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
• § 219 Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs
2. Prävention von sexualisierten Übergriffen im Sport
Ziel ist es, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu entwickeln und ein offenes, intaktes und sicheres Sportumfeld zu gewährleisten. Durch das Implementieren mehrerer Maßnahmen wird für das Thema sensibilisiert und ein Problembewusstsein geschaffen, um heikle Situationen angemessen einschätzen und darauf reagieren zu können. (siehe Handreichung)
2.1 Leitbild/Satzung
Sportvereine und -verbände können mit der Verankerung von Prinzipien des Respekts im Leitbild, der Satzung oder den Statuten der Organisation ein Zeichen setzen und die Grundlage für die Präventionsarbeit in der Organisation schaffen. Der Aufbau einer Aufmerksamkeitskultur und einer Kultur des Hinsehens sowie des gegenseitigen Respekts fordert Transparenz und eine entsprechende Haltung der Sportorganisation und ihrer Mitglieder.
Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
Der UDVÖ verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
Der UDVÖ und seine Mitglieder verpflichten sich,
• die Würde aller zu respektieren, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung, sowie Diskriminierung jeglicher Art entgegenzuwirken, • alle fair zu behandeln,
• keinerlei physische oder psychische Gewalt anzuwenden (insbesondere keine sexuelle Gewalt oder sexualisierte Übergriffe in Worten, Gesten, Handlungen und Taten), • die persönlichen Grenzen und individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz zu achten und sich dementsprechend respektvoll zu verhalten,
• sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen zu bemühen, • die Eigenverantwortlichkeit und die Selbständigkeit zu unterstützen,
• ein pädagogisch verantwortliches Handeln anzustreben,
• soziales und faires Verhalten und den nötigen Respekt gegenüber anderen zu leben, • anzuerkennen, dass das Interesse jedes und jeder Einzelnen, seine/ihre Gesundheit und sein/ihr Wohlbefinden über den Interessen und den Erfolgszielen des UDVÖ stehen, • Maßnahmen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand anzupassen,
• nach bestem Wissen und Gewissen den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen, • durch gezielte Aufklärung und unter Wahrnehmung der Vorbildfunktion negativen Entwicklungen entgegenzuwirken sowie
• die im UDVÖ gültigen Regeln in Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre (beim Duschen, Umkleiden, auswärtigen Übernachtungen etc.), die Kommunikationskultur (Miteinbeziehung der
Erziehungsberechtigten bzw. anderer Sportler:innen), das 6-Augen-Prinzip bzw. das Prinzip der offenen Tür einzuhalten.
2.2 Verhaltensleitfaden
Die Regelungen im Verhaltensleitfaden gelten sowohl für Trainer:innen, Funktionär:innen, Erziehungsberechtigte und Sportler:innen und sollten dementsprechend kommuniziert werden.
• Betreten der Umkleiden
• Wer darf zu welchem Zeitpunkt die Garderoben betreten? (Dies gilt z. B. auch für Mütter/Väter, die den Kindern beim Umkleiden helfen)
• Duschsituation
• organisatorisch zu klären, sollte es keine getrennt-geschlechtlichen Nassräume geben • Trainer:innen duschen nicht mit Sportler:innen etc.
• Information der Sportler:innen und Erziehungsberechtigten über notwendige Berührungen bei sportlichen Hilfestellungen und Technikerklärungen
• z. B. im Rahmen eines Elternabends zu Beginn der Saison
• Körperkontakte bei Erfolgen, zum Trösten oder um Mut zu machen müssen von den Sportler:innen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten
• Durchführung von Einzeltrainings bzw. 1-1-Betreuungssituationen (Physiotherapie etc.) • 6-Augen-Prinzip (ein/e weitere/r Trainer:in/Sportler:in/Person ist anwesend) • Prinzip der offenen Tür (Türen werden nicht abgeschlossen; dies erschwert Übergriffe, da es nicht auszuschließen ist, dass jemand dazu kommen könnte)
• keine Privatgeschenke/Vergünstigungen an einzelne Sportler:innen ohne vorherige Rücksprache mit zumindest einem/r weiteren Trainer:in (dies erschwert es einem/r potentiellen Täter:in, Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen)
• Sportler:innen nicht in Privatbereichen der Trainer:innen
• Umgangsformen (z. B. Formen der Anrede, Verzicht auf sexualisierte Witze, angemessene Ansprache von Sportler:innen)
• Respektvolle und wertschätzende Kommunikationskultur
• Kommunikation zwischen Trainer:innen und Sportler:innen
• Transparenz im Handeln und Rücksprache im Team bei Unklarheiten
Weiters sollte es eigene Verhaltensleitfäden geben für:
• Trainingslager, Auswärtswettbewerbe, auswärtige Übernachtungen (Zimmereinteilung, Betreuungspersonen verschiedener Geschlechter etc.)
• Durchführung von Veranstaltungen außerhalb des Trainingsalltags mit Sportler:innen • erweiterte Kinderschutzrichtlinie für Kinder- und U16 Kader
2.3 Multiplikator:innen
Ein wichtiger Schritt in der Prävention von sexueller Gewalt und Missbrauch im Sport ist die Implementierung von Multiplikator:innen in der eigenen Organisation. In gemeinsamen Ausbildungen werden von der jeweiligen Sportorganisation beauftragte Personen verbandsübergreifend zu Multiplikator:innen ausgebildet, geschult und auf ihre Aufgaben in den Verbänden auf Bundes- und Landesebene bzw. in den Vereinen vorbereitet. Multiplikator:innen sollen in der Organisation als AnsprechpartnerInnen für die Prävention sexualisierter Übergriffe und Gewalt zur Verfügung stehen und dieses Thema angemessen in den Strukturen des Verbands/Vereins verankern. Diese Multiplikator:innen sind Teil des Verbands/ Vereins, arbeiten in dessen Auftrag und stimmen sich bei Bedarf mit dem Vorstand ab. In bestimmten Fällen (z. B. wenn Verdachts-/Anlassfälle an die MultiplikatorInnen herangetragen werden) ist es gerechtfertigt, dass der/die Multiplikator:in sich nicht mit dem Verband/Verein abstimmt, bevor er/sie weitere Schritte einleitet.
Die zentrale Aufgabe der Multiplikator:innen ist die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung aller im Sport beteiligten Personen für einen respektvollen Umgang miteinander. Sie dienen somit als
Kontaktstelle für Funktionär:innen, Trainer:innen, Erziehungsberechtigte, Sportler:innen und externe Stellen.
Zu den Aufgaben der Multiplikator:innen zählen:
• Eigenes Wissen zum Thema erweitern und in den eigenen Strukturen weitervermitteln • Koordinierung der Präventionsmaßnahmen im Verband/Verein
• Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landesverbänden und Vereinen
• Verbandsübergreifende Vernetzung und gegenseitige Unterstützung
• Vernetzung mit 100% Sport und anderen externen Stellen
• Vernetzung mit Beratungs-, Hilfs- und Opferschutzorganisationen vor Ort • Beratung von Vereinen zu Präventionsmaßnahmen
• Unterstützung bei der Organisation von Informationsveranstaltungen
• Vermittlung von entsprechend geschulten Referent:innen
• Als Kontaktpersonen im Verdachts-/Anlassfall zur Verfügung stehen und Vermittlung an die entsprechenden Stellen gewährleisten
Folgende Aufgaben müssen diese Multiplikator:innen NICHT leisten:
• Krisenintervention
• Betreuung von Betroffenen im Verdachtsfall. Dies muss unbedingt durch Expert:innen von außen erfolgen
• Langfristige Betreuung von Betroffenen (betroffene SportlerInnen, deren Familien, betroffene Vereine etc.). Dies muss von dazu ausgebildeten Expert:innen übernommen werden. • Angebot von flächendeckenden Schulungen. Nach entsprechender Vernetzung kann hier mit Multiplikator:innen und Expert:innen von Fachstellen, anderen Verbänden oder 100% Sport und deren Referent:innen zusammengearbeitet werden.
• Vertrauensperson für alle Sportler:innen. Das ist nicht notwendig und auch nicht möglich. Jedes Kind, jede/r Jugendliche und Erwachsene soll eine persönliche Vertrauensperson haben, diese kann sich dann aber an die bzw. den Multiplikator:in im Verband wenden.
2.4 Aufklärung und Ausbildung
• Flyer verteilen, Poster in Trainingsstätten aufhängen, …
• Thema sexualisierte Gewalt in Aus- & Fortbildungen für Mitarbeiter:innen und Trainer:innen inkludieren
• Evtl. von Mitarbeiter:innen und Trainer:innen eine Strafregisterbescheinigung Kinder. und Jugendfürsorge verlangen
• Ehrenkodex (siehe Anhang)
• Workshops mit Expert:innen organisieren
3. Handeln im Verdachtsfall
3.1 Was ist zu tun, wenn jemand über einen Verdacht berichtet, der eine Dritte Person betrifft?
• Bleiben Sie ruhig und handeln Sie besonnen.
• versprechen Sie nichts, was Sie nicht wirklich einhalten können oder wodurch Sie selbst zum Schweigen verurteilt werden
• Um einen eventuellen Verdacht zu erhärten, wenden Sie sich an die Vertrauensperson Ihres Vereins/Verbands oder – falls nicht vorhanden – an eine Opferschutzorganisation. Machen Sie sich Ihre eigenen Gefühle und Befürchtungen bewusst, um nicht selbst handlungsunfähig zu werden.
• Gehen Sie behutsam mit der mutmaßlich betroffenen Person um.
• Agieren Sie nicht voreilig, üben Sie keinen Druck auf die betroffene Person aus, indem Sie vage Andeutungen machen. Dadurch machen Sie eventuelle Verdachtserhärtungen zunichte. Wenn Betroffene verängstigt werden oder negative Konsequenzen fürchten, werden sie nichts mehr erzählen oder bereits Gesagtes widerrufen.
• Wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind und der Verdacht auf jemanden fällt, der aus dem familiären oder sozialen Nahfeld kommt, konfrontieren Sie nicht vorschnell die Erziehungsberechtigten. Überlassen Sie diesen Schritt Opferschutzorganisationen.
• Sprechen Sie nicht mit der verdächtigten Person. Überlassen Sie dies geschulten Expert:innen.
Weder Beratung von Betroffenen noch Strafverfolgung von potentiellen Täter:innen gehören zu Ihren Aufgaben. Externe Expert:innen sind für den Umgang mit diesen schwierigen Situationen eigens geschult und unterstützen Sie und die Betroffenen bei Anlass- und Verdachtsfällen.
3.2 Was ist zu tun, wenn eine betroffene Person über Übergriffe berichtet, die sie selbst betreffen?
• Stellen Sie ein Klima der Offenheit und des Vertrauens her.
• Nehmen Sie die gemachten Aussagen ernst und schenken Sie ihnen Glauben. • Bleiben Sie ruhig und hören Sie vor allem zu. Betroffene, insbesondere Kinder und Jugendliche, vertrauen sich Ihnen eher an, wenn sie merken, dass Sie sie ernst nehmen. Hören Sie gut zu und merken Sie sich den genauen Wortlaut. • Stellen Sie offene Fragen. Kinder oder Jugendliche beispielsweise können sich so in eigenen Worten ausdrücken und antworten nicht einfach mit „Ja“ oder „Nein“. • Versuchen Sie nicht, Betroffene zu einer bestimmten Antwort hinzulenken. Ihre Vermutung kann falsch sein. Stellen Sie keine detaillierten Fragen, was der/die TäterIn genau gemacht hat.
• Machen Sie sich Notizen und schreiben Sie mit. Erklären Sie, warum Sie mitschreiben, damit Betroffene später nicht alles wiederholen müssen. • Versprechen Sie vorab keine Geheimhaltung.
• Sprechen Sie jeden weiteren Schritt altersgerecht mit der betroffenen Person ab und nehmen Sie diesen nur mit deren Einverständnis vor. Dies ist sehr wichtig, damit die betroffene Person keinen erneuten Vertrauensbruch erlebt.
Grundlage für das weitere Vorgehen ist das Verfassen eines Beobachtungs- oder Gesprächsprotokolls. Achten Sie darauf, dass das Protokoll ausschließlich tatsächlich beobachtete Verhaltensweisen bzw. Aussagen der berichtenden Person enthält. Schreiben Sie keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen nieder und kennzeichnen Sie Zitate von berichtenden Personen als solche.
Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an die Vertrauensperson Ihres Verbands/Vereins oder – falls nicht vorhanden – an eine Opferschutzorganisation. Besprechen Sie mit dieser Stelle die weiteren Schritte und informieren Sie die betroffene Person darüber. Am wichtigsten ist, dass Sie nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person handeln. In jedem Fall ist die Zusammenarbeit mit externen Fachstellen anzuraten. Diese stellen Expert:innen bereit, die im Umgang mit schwierigen Situationen geschult sind. Binden Sie diese Expert:innen ein, die Sie und die Betroffenen beraten, begleiten und best- möglich betreuen können. In Österreich gibt es viele Angebote, die zum einen zielgruppenspezifisch ausgerichtet (z. B. Kinder und Jugendliche, Mädchen, Männer etc.), jedoch fallweise nur regional verfügbar sind.
3.3 Was kann der Verband/Verein tun?
• Prüfen Sie Verdachtsäußerungen gewissenhaft.
• Ziehen Sie externe Fachstellen und Expert:innen heran und arbeiten Sie mit ihnen zusammen. • Handeln Sie im besten Interesse der/des Betroffenen.
• Wahren Sie die Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeiter:innen und vermeiden Sie vorschnelle Urteile.
• Kommunizieren Sie klar und sachlich, sowohl organisationsintern als auch nach außen.
3.4 An wen kann sich ein Verband/Verein wenden?
• Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die/den Multiplikator:in in Ihrer Organisation, sofern diese eine/n solche/n installiert hat.
• Der Verein 100% Sport ist die erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen, Kontakte und weitere Informationen und Materialien (Plakate, Flyer etc.).
• Im Verdachts- oder konkreten Anlassfall wenden Sie sich an geschulte Expert:innen. • Das Österreichische Bundesnetzwerk Sportpsychologie (ÖBS) ist die Informations- und Kontaktstelle für Sportler:innen, Trainer:innen und Funktionär:innen, wenn es um sportpsychologische Beratung und Betreuung geht.
4. Links: